Das Büromieter-ABC Folge 19: S wie Spitzenmiete

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Liebe Leserinnen und Leser,
in der letzten Folge des Büromieter-ABCs erläutern wir Ihnen den Begriff Spitzenmiete.

Die gif definiert die Spitzenmiete als die höchste nachhaltig zu erzielende bzw. erzielte Nominalmiete in der jeweiligen Top-Lage eines Standortes in einem Top-Gebäude mit Top-Ausstattung. Der Wert umfasst das oberste Preissegment mit einem Marktanteil von ca. 3 % des Flächenumsatzes und wird durch die Maklerhäuser erfasst. Laut gif wäre es sinnvoll, dass mindestens drei Vertragsabschlüsse einbezogen werden. Da die Mietpreise in den Verträgen nicht immer bekannt sind (vor allem dann nicht, wenn der Eigentümer selber vermietet und kein Maklerhaus eingeschaltet wird), ist die Angabe der Spitzenmiete mit Vorsicht zu genießen. Wie auch bei Durchschnittsmiete und Höchstmiete handelt es sich um einen Näherungswert und hat für die Mieter nur dann Aussagekraft, wenn man eben in Top-Lage, in einem Top-Objekt mit Top-Ausstattung eine Bürofläche anmieten möchte.
Die komplette Version des Büromieter-ABCs können Sie sich hier als kostenlose PDF-Datei herunterladen. Falls Sie Begriffe haben, die in unserer Liste fehlen, schicken Sie uns gerne eine E-Mail.

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