Das Büromieter-ABC Folge 16: N wie Nominalmiete

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Liebe Leserinnen und Leser,
in der heutigen 16. Folge des Büromieter-ABC erläutern wir Ihnen die Bedeutung der Nominalmiete.

Hierunter versteht die gif, die vertraglich vereinbarte Anfangsmiete, ohne Nebenkosten, Incentives oder lokale Steuern. Sie wird deshalb auch als Vertragsmiete bezeichnet. Durch die Definition wird bereits deutlich, dass die Nominalmiete für den Mieter nur eine geringe Aussagekraft hat, da die tatsächliche monatliche Belastung durch Mietkosten im positiven wie im negativen Sinne nicht deutlich wird. Auch bei der Vergleichbarkeit von Angeboten sagt die Nominalmiete nichts über die Qualität der Immobilie, die Flächenkennziffer o.ä. aus.
Die komplette Version des Büromieter-ABCs können Sie sich hier als kostenlose PDF-Datei herunterladen. Falls Sie Begriffe haben, die in unserer Liste fehlen, schicken Sie uns gerne eine E-Mail.

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