Das Büromieter-ABC Folge 8: F wie Flächendefinitionen

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Liebe Leserinnen und Leser,
in der heutigen Folge möchten wir Ihnen erläutern, was  „Flächendefinitionen“ sind.

Wenn Sie Angebote für eine neue Bürofläche erhalten, finden sich verschiedenste Angaben zur Flächengröße. Oftmals jedoch ist die Definition nicht angegeben. Früher war am geläufigsten die Bruttogrundfläche (BGF), die alle Konstruktionsflächen (z.B. Außenwände), Funktions- und Technikflächen (Fernmeldetechnik, Heizung etc.), Verkehrsflächen (Flure, Treppen etc.) und Haupt-/Nebennutzflächen beinhaltet. Zieht man von dieser Fläche die Konstruktionsflächen ab, erhält man die Nettogrundfläche (NGF). Die Nutzfläche hingegen umfasst ihre Bürofläche zuzüglich aller Nebenflächen, wie zum Beispiel Sanitärräume. Fügt man dieser wiederum einige Verkehrsflächen (ihre Flure, anteiliger Eingangsbereich etc.) hinzu, gelangt man zur Mietfläche. Für den Mieter ist die Flächenangabe nach gif der informativere Wert. Hier werden alle Verkehrs-, Technik- und Konstruktionsflächen abgezogen. Daraus ergibt sich dann die sogenannte MF-G. Beim Vergleich von Angeboten sollte also der Mieter darauf achten, dass sich die Miete auf die MF-G bezieht, ansonsten werden alle oben genannten Nebenflächen sozusagen mitbezahlt.

Die komplette Version des Büromieter-ABCs können Sie sich hier als kostenlose PDF-Datei herunterladen. Falls Sie Begriffe haben, die in unserer Liste fehlen, schicken Sie uns gerne eine E-Mail.

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