Seit 1. Juni 2015 ist das Gesetz zur Mietpreisbremse in Kraft. Es bedeutet einen Eingriff in den Markt, wie er seit der Freigabe der Preisvorschriften für den frei finanzierten Wohnungsbau Mitte der 1950er Jahre nicht geschehen ist.
Das renommierte Inwis Institut findet in seiner Publikation „Wirkungsanalyse der Mietrechtsänderungen“ hierzu deutliche Worte: „Es ist ein Rückgriff auf wohnungspolitische Instrumente wie Wohnraumzwangsbewirtschaftung und Preisbindungen, die in Zeiten größter Wohnungsnot nach dem Zweiten Weltkrieg erforderlich waren, aber seinerzeit mit den Argumenten einer quantitativen und qualitativen Ausweitung und Verbesserung des Wohnungsbestandes schrittweise mit gutem Grund zurückgeführt wurden.“ Insgesamt besteht eine große Unsicherheit, wie künftig mit dem neuen Gesetz umgegangen werden soll und wer davon überhaupt betroffen ist. Die Antworten auf einige der wichtigsten Fragen hier im Überblick.




